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VW im Rechtsstreit: Tausende Euro-Rückforderung von langjährigen Mitarbeitern auf der Kippe

Volkswagen fordert von langjährigen Mitarbeitern die Rückzahlung von Jubiläumsboni in Höhe von mehreren Tausend Euro. Ein geänderter Tarifvertrag könnte den Grund für diese umstrittenen Forderungen liefern.

VW im Rechtsstreit: Tausende Euro-Rückforderung von langjährigen Mitarbeitern auf der Kippe
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Wolfsburg (Niedersachsen) – Stehen die loyalsten Mitarbeiter des Volkswagen-Konzerns nun vor unerwarteten Herausforderungen? Mehrere Angestellte haben Klage gegen VW eingereicht, da sie aufgefordert werden, die Prämien für ihre langjährige Betriebszugehörigkeit zurückzuzahlen.

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Am Freitag wird vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover über die Rückforderung von Gratifikationen zum 25. und 35. Betriebsjubiläum verhandelt. Der Streit wurde durch eine Neufassung des Manteltarifvertrags ausgelöst, die am 21. Januar 2025 unterzeichnet wurde und rückwirkend zum 1. Januar desselben Jahres in Kraft trat. In dieser neuen Regelung sind die Treueprämien nicht mehr enthalten. Zudem wurden in den gleichzeitig unterzeichneten Entgelttarifverträgen niedrigere Jubiläumssonderzahlungen festgelegt.

Im Dezember 2024 hatte die Volkswagen AG jedoch noch Jubiläumsgeld an Mitarbeiter ausgezahlt, die im Januar 1990 oder Januar 2000 eingestellt wurden, basierend auf den alten Tarifbedingungen. Das Landesarbeitsgericht stellte fest:

„Die VW AG teilte den Klägern nach Auszahlung der nach alter Regelung berechneten Jubiläumsgratifikation mit, dass sich diese nach der Neuregelung richte und die Differenz an sie zurückgezahlt werden müsse.“

Dabei handelt es sich um Beträge, die teilweise über 10.000 Euro liegen.

Einige Kläger haben der Rückzahlungsaufforderung bereits nachgegeben, fordern jedoch nun die Wiederherstellung der ursprünglichen Zahlungen. Mitarbeiter, die am 1. Januar 1990 oder 2000 eingestellt wurden, konnten bereits vor dem Arbeitsgericht Braunschweig einen Teilsieg erringen. Angestellte, die zwischen dem 2. und 21. Januar der betreffenden Jahre ins Unternehmen eintraten, erhielten jedoch keine Entschädigung. Dagegen richten sie ihre Berufung vor dem LAG. Ihr Vorwurf lautet, dass der Konzern auf Kosten langjähriger Mitarbeiter Millionen einsparen möchte. Für den Prozess sind mehrere Verhandlungstage angesetzt.

Zusätzlich steht die Volkswagen AG vor weiteren Herausforderungen, wie in dem Artikel beschrieben. Auch die Zukunft des VW Touran wird in einem anderen Artikel behandelt, der aufzeigt, warum das Ende einer Ära in Wolfsburg naht.

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