Wird bei Milka getäuscht? Die Schokoladentafel hat einen höheren Preis, wiegt jedoch weniger. „Doch die Verpackung vermittelt diesen Eindruck nicht“, kritisiert die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH). Der Hersteller Mondelez wird beschuldigt, die Kunden irrezuführen, und sieht sich ab heute einem Gerichtsverfahren gegenüber. In diesem Verfahren vor dem Landgericht Bremen geht es um mehr als nur um Schokolade; auch Verbraucher sollten beim Einkaufen aufmerksam sein.
Worum geht es in dem Prozess?
Viele Milka-Tafeln haben nur noch ein Gewicht von 90 Gramm anstelle der früheren 100 Gramm. „Obwohl die Verpackung und das Design unverändert geblieben sind, ist die Tafel selbst unmerklich um etwa einen Millimeter dünner geworden“, teilte die VZHH mit. Gleichzeitig stieg der Preis von 1,49 Euro auf 1,99 Euro. Die Verbraucherzentrale wirft Mondelez vor, die Kunden in die Irre zu führen und klagt wegen unlauteren Wettbewerbs. Lindt: Einzelhändler ziehen Konsequenzen nach schwachem Ostergeschäft
Der Hersteller weist die Vorwürfe zurück. Das Gewicht sei klar auf der Verpackung angegeben, erklärte eine Sprecherin von Mondelez. Zudem habe das Unternehmen die Kunden über die Änderungen in den sozialen Medien informiert. Eine Übersicht über alle Tafeln, Sorten und Gewichte sei jederzeit auf der Milka-Website verfügbar.
Erster Verhandlungstag und weitere Schritte
Am ersten Verhandlungstag wird das Gericht die unterschiedlichen Standpunkte erläutern und eine erste Einschätzung abgeben. „Eine Entscheidung wird es jedoch noch nicht geben“, sagte ein Gerichtssprecher. Sollte es zu keiner Einigung kommen, werden beide Parteien ihre Anträge vorlegen, und das Gericht wird einen weiteren Termin für die Entscheidung festlegen.
Wie viele Produkte sind betroffen?
Die Milka-Tafeln sind kein Einzelfall, betont Armin Valet, Lebensmittel-Experte bei der VZHH. „Dieses Vorgehen ist weit verbreitet und findet sich in vielen Supermärkten.“ Hersteller würden heimlich die Füllmenge reduzieren. Dieses Phänomen, bei dem weniger Inhalt zu gleichen oder sogar höheren Preisen angeboten wird, wird als „Shrinkflation“ bezeichnet.
Die VZHH führt eine Liste mit über 1000 Mogelpackungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Besonders häufig sind Markenprodukte, insbesondere Süßwaren, betroffen. Im vergangenen Jahr wurden 77 neue Produkte in die Liste aufgenommen – ein Anstieg von etwa 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Verbraucherschützer gehen von einer hohen Dunkelziffer aus.
Warum reduzieren Hersteller den Inhalt?
Die Gründe dafür sind vielfältig, erklärt Peter Feller von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE). Dazu zählen unter anderem gestiegene Produktionskosten oder veränderte Kundeninteressen. „Bei der Verwendung des Begriffs ‚Mogelpackung‘ ist jedoch Vorsicht geboten“, warnt er. Dieser Begriff darf nur verwendet werden, wenn tatsächlich rechtliche Grenzen überschritten werden. Der Endpreis wird vom Handel festgelegt.
Der Hersteller der Milka-Tafeln verweist auf wirtschaftliche Unsicherheiten und gestiegene Preise. „Infolgedessen haben wir im vergangenen Jahr beschlossen, das Gewicht einiger unserer Milka-Tafeln anzupassen“, sagte die Sprecherin von Mondelez. Nur so könne das Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, ohne an Qualität oder Geschmack zu sparen.
Worauf sollten Verbraucher achten?
Um Produkte tatsächlich vergleichen zu können, müssten Verbraucher beim Einkaufen die alten Preise und Füllmengen im Kopf haben. „Das ist völlig unrealistisch“, meint Armin Valet. Die Änderungen fallen oft erst zufällig auf, wenn die Kunden ihre Einkäufe zu Hause überprüfen. „Das geschieht beispielsweise, wenn noch eine alte Packung vorhanden ist oder sie den Inhalt umfüllen und feststellen, dass das Behältnis nicht mehr voll wird.“
Wer eine solche Entdeckung macht, kann den Artikel online melden. Jährlich erreichen die Verbraucherzentrale bis zu 3000 Beschwerden. Die Mitarbeitenden prüfen die Hinweise, suchen nach alten Verpackungen zum Vergleich, kontaktieren die Hersteller und ziehen im Zweifelsfall vor Gericht.
In der Vergangenheit hatte die Verbraucherzentrale bereits Erfolg: Das Landgericht Hamburg bestätigte 2024, dass Kunden beim Kauf der Margarine „Sanella“ in die Irre geführt wurden. Im Becher waren plötzlich nur noch 400 statt 500 Gramm enthalten. Eine Verbraucherin hatte zuvor beim Backen bemerkt, dass eine Packung nicht mehr für ihren Kuchen ausreichte.
Welche Folgen könnte das Verfahren gegen Milka haben?
In diesem Verfahren handelt es sich um einen Einzelfall. Selbst wenn das Gericht der Verbraucherzentrale recht gibt, wird sich dadurch nichts Grundlegendes ändern. Dennoch wird Mondelez sich an die Entscheidung des Gerichts halten müssen, und die Verbraucherschützer hoffen auf eine abschreckende Wirkung für andere Hersteller.
Bereits seit dem Urteil zur „Sanella“-Margarine seien viele Unternehmen vorsichtiger geworden und kennzeichnen Änderungen besser, meint Lebensmittel-Experte Armin Valet. „Hinweise wie ‚Weniger Inhalt, gleiche Qualität‘ wären vor drei oder vier Jahren undenkbar gewesen. Jetzt finden wir sie hin und wieder auf den Packungen.“
Um tatsächlich Veränderungen herbeizuführen, müssten die Gesetze in Deutschland angepasst werden. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht dazu: „Wir setzen uns für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen ein.“ Was daraus konkret resultiert, bleibt abzuwarten.
Die Verbraucherzentrale fordert verpflichtende Hinweise auf Mengenreduktionen sowie sichtbare Kennzeichnungen in Geschäften. Handel und Industrie lehnen dies jedoch ab und warnen vor zusätzlicher Bürokratie und höheren Kosten.
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Bildquelle: Ubcule via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)