Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage von Verona Pooth gegen ihren Versicherungsmakler abgewiesen. Die Moderatorin hatte Schadensersatz in Höhe von 675.000 Euro gefordert, nachdem Einbrecher an Heiligabend 2021 Schmuck aus ihrer Villa in Meerbusch entwendet hatten.
Die Versicherung hatte bereits 975.000 Euro für den Verlust des Schmucks gezahlt. Pooth war jedoch der Meinung, dass sie aufgrund einer fehlerhaften Beratung durch ihren Versicherungsmakler unterversichert gewesen sei und zog daher vor Gericht.
Gericht sieht keine Pflichtverletzung
Die Richter der spezialisierten Kammer 9 A für Versicherungen wiesen die Argumentation von Pooth zurück. Eine Sprecherin des Gerichts erklärte:
„Es lag keine Pflichtverletzung durch den Versicherungsmakler vor. Er hat alle von Frau Pooth angegebenen Wertgegenstände ordnungsgemäß in eine Excel-Tabelle eingeführt und ihr diese Liste zukommen lassen. Es gab keine Einwände.“
Zudem konnte Pooth keine schriftlichen Nachweise vorlegen, dass sie ihren Versicherungsmakler über zusätzliche, im Laufe der Zeit erworbene Wertgegenstände informiert hatte.
Persönliche Bedeutung des Schmucks
Für Pooth ist der Verlust des Schmucks besonders schmerzhaft. Im März hatte sie betont, dass sie den Schmuck als finanzielle Absicherung betrachtet habe:
„Ich habe über fünfundzwanzig Jahre mein ganzes Geld in Schmuck investiert. Das war mein Lebenswerk. Andere kaufen Aktien oder Immobilien. Ich habe gezielt hochwertigen Schmuck gekauft. Diamanten, Gold und Markenstücke von Rüschenbeck, Cartier und Rolex. Schmuck verliert nicht an Wert.“
Der gestohlene Schmuck ist bis heute nicht wieder aufgetaucht. Diese Situation erinnert an die Warnungen, die Reisende auf Mallorca vor betrügerischen QR-Codes erhalten, die ebenfalls auf die Gefahren von Betrug hinweisen.
Berufung möglich
Ein Versuch, eine gütliche Einigung vor dem Urteil zu erzielen, war gescheitert. Pooth hat nun einen Monat Zeit, um Berufung gegen das Urteil einzulegen. Diese Situation ist nicht einzigartig, da Verbraucher im Visier von Betrugsmaschen im Internet immer wieder betroffen sind.
- Einbruch in Pooths Villa an Heiligabend 2021
- Versicherung zahlte 975.000 Euro
- Pooth forderte 675.000 Euro Schadensersatz
- Gericht sah keine Pflichtverletzung des Maklers
- Pooth kann Berufung einlegen
In einem anderen Fall sorgte ein extrem gewalttätiger Vorfall für Aufsehen, als ein Ehemann seine Ehefrau in den Mixer stopfte, was die Diskussion über häusliche Gewalt erneut entfachte.
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Quellen: t-online, ksta, antenne
Bildquelle: Dirk Vorderstraße via Wikimedia Commons (CC BY 3.0)