Die Sängerin Shakira (49) wird über 60 Millionen Euro vom spanischen Finanzamt zurückerstattet.
Am 18. Mai 2026 entschied das Nationale Gericht in Spanien zugunsten der Musikerin und wies die Vorwürfe der Steuerbehörden zurück. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass Shakira im Jahr 2011 keine Steuerresidentin in Spanien war.
Dieses Urteil revidiert eine Entscheidung aus dem Jahr 2021, in der die Sängerin wegen angeblichen Steuerbetrugs bei der Einkommen- und Vermögensteuer verurteilt worden war. Besonders nachteilig für die spanischen Finanzbehörden: Der Staat ist nun verpflichtet, die gesamte Summe zurückzuzahlen, einschließlich Zinsen, was einen Verlust von über 60 Millionen Euro bedeutet.
Das Gericht stellte fest, dass Shakira sich 2011 überwiegend außerhalb Spaniens aufhielt. Zudem fehlten die erforderlichen beruflichen und familiären Bindungen, um sie als Steuerinländerin zu klassifizieren.
Shakira: „Es gab nie Betrug.“
Für die Künstlerin stellt das Urteil eine späte Genugtuung dar, nachdem sie jahrelang mit öffentlichen Vorwürfen konfrontiert war. Nach ihrem Freispruch äußerte sie sich kritisch zu den Behörden:
„Es gab nie Betrug. Nach über acht Jahren brutaler öffentlicher Kritik, orchestrierter Kampagnen zur Zerstörung meines Rufs und unzähligen schlaflosen Nächten, die letztendlich meine Gesundheit und das Wohlbefinden meiner Familie beeinträchtigten, hat das Nationale Gericht endlich für Recht gesorgt.“
Shakira betonte, dass sie wie eine Schuldige behandelt wurde und warf den Behörden vor, Informationen gezielt durchgestochen und ihren Namen verwendet zu haben, um andere Prominente einzuschüchtern. Dies geschah in einem Umfeld, in dem immer wieder Sorgen um Sicherheit laut wurden.
Die Sängerin äußerte den Wunsch, dass das Urteil als Warnsignal an die spanischen Steuerbehörden dienen soll:
„Dieser Sieg ist den Tausenden Bürgern gewidmet, die von einem System zermürbt werden, das sie von Anfang an für schuldig hält.“
Im Jahr 2011 war Shakira auf Welttournee und gab 120 Konzerte in 37 verschiedenen Ländern. Laut ihrem Anwaltsteam hatte sie zu diesem Zeitpunkt weder einen Wohnsitz noch Kinder oder einen Geschäftssitz in Spanien. Dennoch wurde sie von der spanischen Steuerbehörde gezwungen, Steuern auf alle Einnahmen ihrer Tournee zu zahlen, ohne dass ihre Ausgaben berücksichtigt wurden, was zu erheblichen finanziellen Verlusten führte.
Das Gericht stellte zudem fest, dass die Steuerbehörden nicht nachweisen konnten, dass Shakira die gesetzlich vorgeschriebene Aufenthaltsdauer von 183 Tagen im Land überschritt. Ihr Aufenthalt betrug maximal 163 Tage, einschließlich nachgewiesener und vermuteter Tage.
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Quellen: Bild
Bildquelle: Marcello Casal Jr/Agência Brasil via Wikimedia Commons (CC BY 3.0 br)