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So sorgen neue EU-Regeln für Abschiebezentren in Drittstaaten für veränderte Asylverfahren.

Die EU plant die Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten, um abgelehnte Asylbewerber effektiver zurückzuführen. Die genauen Standorte sind noch unklar, und Deutschland sucht nach geeigneten Partnerländern.

So sorgen neue EU-Regeln für Abschiebezentren in Drittstaaten für veränderte Asylverfahren.
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EU plant Rückkehrzentren in Drittstaaten zur Verbesserung der Abschiebepraxis

Die Europäische Union hat eine Einigung erzielt, die die Schaffung von Rückkehrzentren in Drittstaaten ermöglicht. Ziel dieser Initiative ist es, die Anzahl der Rückführungen abgelehnter Asylbewerber signifikant zu erhöhen. Laut den neuen Regelungen sollen Personen, die nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können, in speziellen Einrichtungen außerhalb der EU untergebracht werden. Deutschland ist momentan aktiv auf der Suche nach geeigneten Ländern, die bereit sind, solche Rückkehrzentren zu betreiben.

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Details zur Einigung und Rückkehrzentren

Die zyprische EU-Ratspräsidentschaft hat die Einigung zwischen dem Europaparlament und den Mitgliedstaaten veröffentlicht. Um die neuen Abschieberegelungen in Kraft treten zu lassen, ist die Zustimmung sowohl des Parlaments als auch der EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Diese Rückkehrzentren, auch als „Return Hubs“ bezeichnet, sollen abgelehnte Asylbewerber aufnehmen, die aus verschiedenen Gründen nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können, etwa wenn das Heimatland die Rücknahme verweigert oder keine diplomatischen Beziehungen bestehen.

Unklare Standorte und Regelungen für Minderjährige

Die spezifischen Standorte der geplanten Rückkehrzentren sind bislang unklar. Die Hauptmotivation hinter dieser Maßnahme besteht darin, die Zahl der ausreisepflichtigen Migranten innerhalb der EU zu reduzieren. Unbegleitete Minderjährige sollen von diesen Regelungen ausgenommen werden, während Familien mit Kindern unter Umständen in die Rückkehrzentren gebracht werden können.

Voraussetzungen für die Abschiebungen

Die geplanten Abschiebungen erfordern ein Abkommen mit einem Drittstaat, der bereit ist, abgelehnte Asylbewerber aufzunehmen. Im Gegenzug könnte dieser Staat finanzielle Unterstützung oder Erleichterungen bei der Visa-Vergabe erhalten. Deutschland arbeitet gemeinsam mit anderen EU-Ländern an Vereinbarungen mit Staaten, die solche Rückkehrzentren einrichten möchten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat sich wiederholt für die Schaffung dieser Einrichtungen ausgesprochen, insbesondere im Zusammenhang mit der Abschiebung von verurteilten Afghanen.

Fehlender EU-Rahmen für Drittstaaten-Lösungen

Aktuell gibt es keinen einheitlichen EU-Rahmen für Lösungen in Drittstaaten. Italien hat bereits ein Abkommen mit Albanien ins Leben gerufen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Dieses Modell steht jedoch aufgrund laufender Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf der Kippe, und ein endgültiges Urteil steht noch aus. Im Gegensatz dazu scheiterte das Vereinigte Königreich mit dem sogenannten Ruanda-Modell, das die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten vorsah, an rechtlichen Hindernissen und konnte nicht umgesetzt werden.

Rechtsgrundlage für die Auslagerung von Asylverfahren

Bereits Ende des vergangenen Jahres hat die EU eine Rechtsgrundlage geschaffen, die die vollständige Auslagerung des Asylverfahrens ermöglicht. Die Vereinbarung regelt auch, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, um einer Verhaftung zu entgehen. Ihnen drohen zusätzlich europaweite Kürzungen oder Streichungen von Sozialleistungen sowie die Beschlagnahme von Reisedokumenten.

Steigende Zahl der Abschiebungen im Jahr 2025

Im Jahr 2025 ist die Zahl der Abschiebungen in der EU gestiegen. Laut der Europäischen Kommission wurden rund 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig zeigt sich ein kontinuierlicher Rückgang bei den Asylanträgen in der EU. In Deutschland war die Anzahl der Asylanträge im Mai so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als aufgrund von Corona-Beschränkungen die Einreise stark eingeschränkt war. Auch die irregulären Grenzübertritte in die EU haben laut der EU-Grenzschutzbehörde Frontex einen markanten Rückgang verzeichnet.

Politische Hintergründe der Einigung

Die Einigung zu den neuen Asylregeln wurde maßgeblich von der Europäischen Volkspartei (EVP) unter der Führung von Manfred Weber sowie dem rechten Flügel im EU-Parlament vorangetrieben. Recherchen haben gezeigt, dass die EVP in diesem Bereich enger mit rechten Parteien kooperiert hat, als zuvor bekannt war. Solche Entwicklungen könnten tiefgreifende Auswirkungen auf die Asylpolitik in der EU haben, ähnlich wie die Situation um den Ex-Minister, der vor Haftstrafe in die USA flieht.

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Quellen: n-tv, Handelsblatt

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