Das Ehegattensplitting steht seit geraumer Zeit im Fokus kontroverser Diskussionen. Eine Gruppe führender deutscher Ökonomen hat sich nun an die Bundesregierung gewandt und einen Reformvorschlag unterbreitet, der insbesondere Familien mit Kindern zugutekommen soll.
Unter der Leitung von Monika Schnitzer, einer der „Wirtschaftsweisen“, möchten die Ökonomen mit ihrem neuen Ansatz frischen Wind in die festgefahrene Debatte über das Ehegattensplitting bringen. In einem Offenen Brief an die Bundesregierung fordern sie eine grundlegende Reform des Steuervorteils für Ehepaare. Das Konzept, das der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt, sieht vor, dass die steuerliche Anerkennung der Ehe erhalten bleibt.
Die Förderung soll jedoch gezielt auf Familien mit Kindern ausgerichtet werden, um die Arbeitsanreize zu stärken. Konkret schlagen die Wissenschaftler vor, das bisherige Vollsplitting durch ein sogenanntes begrenztes Realsplitting zu ersetzen.
Nach den Berechnungen der Ökonomen würde dies Paare mit Kindern im Durchschnitt um 585 Euro und Alleinerziehende um 417 Euro pro Jahr entlasten. Im Gegensatz dazu müssten kinderlose Paare mit ungleichen Einkommen im Schnitt 316 Euro mehr Steuern zahlen.
Suche nach einem Ausgleich
Zu den Initiatoren des Vorschlags gehören neben Schnitzer auch Nicola Fuchs-Schündeln, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB). Sie betont: „Wir müssen angesichts des demografischen Wandels das Erwerbspotenzial der vielen gut ausgebildeten Frauen in Deutschland besser nutzen.“ Weiterhin fügte sie hinzu: „Wer möchte, dass mehr Menschen ihre Arbeitszeit ausweiten, muss dafür sorgen, dass sich das auch finanziell lohnt.“
Der Vorschlag erhält Unterstützung von anderen Institutsleitern, darunter Clemens Fuest (ifo) und Marcel Fratzscher (DIW). Mit dem Leitgedanken „Ehe schützen, Familien stärken, Arbeitsanreize erhöhen“ versuchen die Forscher, einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Positionen innerhalb der schwarz-roten Regierungskoalition zu finden.
Die SPD plant, den Splittingvorteil für neue Ehen zu begrenzen und ein Realsplitting einzuführen. Dabei könnten die Partner einen bestimmten Freibetrag untereinander aufteilen, um die Steuerlast optimal zu gestalten. Im Gegensatz dazu möchte die Union am bestehenden steuerlichen Ehe-Ausgleich festhalten.
„Eine solche Reform wäre kein Angriff auf Ehe und Familie“, heißt es in dem Offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD). „Im Gegenteil: Sie würde den Schutz der Ehe auf ihren Kern zurückführen und Familien mit Kindern gezielter stärken.“
Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag
Derzeit profitieren vor allem Paare mit erheblichen Einkommensunterschieden stark vom Ehegattensplitting, da ihr gemeinsames Einkommen steuerlich so behandelt wird, als ob beide Partner gleich viel verdienen. Dies führt zu einer erheblichen Senkung der Steuerlast. Die Ökonomen argumentieren, dass sich für den Partner mit dem geringeren Einkommen – häufig die Frau – die Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit oft nicht lohnt.
Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels sei diese Situation jedoch nicht mehr tragbar. Zudem erhalten kinderlose Paare den vollen Steuervorteil, während Alleinerziehende benachteiligt werden. Der neue Vorschlag sieht vor, den unbegrenzten Steuervorteil zu begrenzen. Künftig soll der Besserverdiener maximal 13.805 Euro für den Unterhalt des Partners von der Steuer absetzen können, was den Vorteil insbesondere für Paare mit großen Einkommensunterschieden verringern würde.
Die dadurch entstehenden staatlichen Mehreinnahmen sollen laut den Wissenschaftlern vollständig an Familien weitergegeben werden. Kindergeld und Kinderfreibetrag sollen um etwa 22 Prozent steigen. Dem Vorschlag zufolge würde das Kindergeld pro Kind und Monat von 259 Euro auf 316 Euro angehoben. Simulationen der Ökonomen zeigen, dass durch die erhöhten Arbeitsanreize für Ehepartner rund 49.000 zusätzliche Vollzeitstellen entstehen könnten.
Für weitere Informationen über die finanziellen Anpassungen, die im Mai 2026 in Kraft treten sollen, können Sie den Artikel über Finanzielle Anpassungen im Mai 2026 lesen. Zudem wird diskutiert, ob das Eigenheim als Finanzierungsquelle für Pflegekosten dienen kann.
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Quellen: tagesschau