Wenn es darum geht, schnell von einem Ort zum anderen zu gelangen, nutzen viele Menschen Taxis oder bestellen über Plattformen wie Uber einen Fahrer. Selten wird dabei bedacht, was nach dem Aussteigen mit dem Fahrzeug geschieht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun Klarheit geschaffen.
Im Gegensatz zu Taxis sind Mietwagen von Fahrdienstanbietern wie Uber verpflichtet, nach der Beförderung eines Fahrgastes unverzüglich zu ihrem Betriebssitz zurückzukehren.
Der BGH bestätigte die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen, die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz ableitet.
Frank Bräutigam, SWR, über den Rechtsstreit zwischen Taxi und Uber
Die Revision der Beklagten blieb ohne Erfolg. Der erste Zivilsenat in Karlsruhe stellte fest, dass diese Regelung nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Zudem sah er keinen Verstoß gegen EU-Recht, da es sich um einen rein nationalen Sachverhalt handelt: Die betroffenen Unternehmen haben ihren Sitz in Deutschland und befördern Passagiere innerhalb Deutschlands.
Eine Taxigenossenschaft aus Köln hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das über Uber X Mietwagenfahrten anbietet. Laut BGH parkte ein Fahrer nach dem Absetzen eines Fahrgastes von 10:10 bis 10:22 Uhr an Ort und Stelle. In dieser Zeit wurde eine Testbestellung angenommen und schnell wieder storniert. Erst Minuten später meldete sich der Fahrer in der Uber-App ab.
Die Klägerin argumentierte, dass dies einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht darstellt. Bereits die Vorinstanzen hatten ihr einen Unterlassungsanspruch zugesprochen, was der BGH nun bestätigte. Die Berufung der Beklagten war erfolglos.
Rechtliche Unterschiede zwischen Taxis und Mietwagen
Die Rückkehrpflicht wird als ein Mittel angesehen, um ein Ungleichgewicht zwischen Taxis und app-basierten Vermittlungsdiensten zu beseitigen. Taxis unterliegen Pflichten, die für Mietwagen nicht gelten: Sie müssen beispielsweise den Betrieb im genehmigten Rahmen sicherstellen und auch unrentable Aufträge annehmen. Im Gegensatz dazu können Taxis nach einer Fahrt Taxistände anfahren.
Der Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht bereits 1960 entschied, dass Mietwagen keine öffentlichen Verkehrsmittel sind und daher weder der Beförderungspflicht noch den strengen Vorgaben bezüglich ihrer Beförderungspreise unterliegen. Taxis hingegen gelten als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, erklärt Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen.
Aufgrund dieser Unterschiede können Kommunen zahlreiche Vorgaben erlassen. Die Rückkehrpflicht hat eine marktordnende Funktion und stellt ein wichtiges Element dar, so Oppermann. Ein Wegfall dieser Regelung könnte dazu führen, dass Taxiunternehmen aufgeben müssten, was insbesondere im ländlichen Raum problematisch wäre, da dann unrentable Fahrten nicht mehr übernommen würden.
Verbände kritisieren, dass Konkurrenten wie Uber die Tarife unterlaufen und fordern einen fairen Wettbewerb.
Disput zwischen Fahrdienstanbietern und Taxigewerbe
Markus Brohm vom Deutschen Landkreistag äußert ähnliche Bedenken: Taxis sollten nicht einem „ruinösen Wettbewerb“ durch andere Verkehrsformen ausgesetzt werden, die keine vergleichbaren Pflichten haben. Er schlägt vor, die Rückkehrpflicht sogar zu verschärfen und um eine Vorbestellfrist zu ergänzen.
In Großstädten sei der Platz auf Straßen und Plätzen begrenzt, erklärt Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. Funkmietwagen könnten dazu beitragen, dass Menschen auf ein eigenes Auto verzichten und dennoch flexibel bleiben. „Wo verschiedene Mobilitätsangebote um Kundinnen und Kunden konkurrieren, braucht es jedoch klare Spielregeln. Der Wettbewerb muss fair organisiert werden,“ so Schuchardt.
Allerdings gibt es auch Kritik an der Rückkehrpflicht. Selbst Befürworter räumen ein, dass diese schwer zu kontrollieren sei. Aus Sicht von Uber ist die Regelung, die aus den 1980er Jahren stammt, „ökonomischer und ökologischer Irrsinn“. Sie führe zu massiven Leerkilometern und verursache hohe Kosten für die Unternehmen, die letztlich von den Fahrgästen getragen werden müssen.
„Sie führt zu unnötigem Verkehr, Lärm und Emissionen,“ teilte ein Sprecher mit. Rund 30 Prozent aller Fahrstrecken entstünden allein durch die Rückfahrt zum Betriebssitz. Zudem verhindere die strikte Regelung den Aufbau dringend benötigter Mobilitätsalternativen im ländlichen Raum.
Bereits Ende nächsten Jahres plant Uber in den USA, neue Fahrten mit autonomen Robotaxen anzubieten.
Es kommt auf das Dachzeichen an
In Deutschland sind rund 50.000 Taxis sowie 45.000 Mietwagen und 3.500 Fahrzeuge mit Gemischtgenehmigung zugelassen, wie aus Angaben der IHK Rheinhessen hervorgeht. Von etwa 33.000 Taxi- und Mietwagenunternehmen sind 19.000 reine Taxi- und 8.500 reine Mietwagenbetriebe. Schätzungsweise wurden 250.000 Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung erteilt, die jährlich mehr als 400 Millionen Fahrgäste befördern.
Für die Frage, welche Regeln für ein bestimmtes Fahrzeug gelten, ist das Dachzeichen entscheidend. „Das Dachzeichen ist das Erkennungszeichen,“ so Oppermann. Damit gelten die Regeln und Preise für Taxis. Neben der Rückkehrpflicht existieren auch weitere Instrumente zur Marktregulierung, wie beispielsweise Mindestbeförderungsentgelte.
Diese sind nicht bundesweit geregelt, sondern unterliegen den Kommunen. In Köln gilt seit Anfang des Monats, dass Mietwagenangebote höchstens 20 Prozent günstiger sein dürfen als Taxifahrten. In Heidelberg trat im August 2025 eine Regelung in Kraft, die eine Abweichung von nur 7,5 Prozent vorsieht. „Durch die Allgemeinverfügung werden Dumpingpreise im Mietwagenverkehr unterbunden und das Taxigewerbe als Teil des ÖPNV geschützt,“ teilte die Stadt dazu mit.
Az. I ZR 123/25
Uber
Taxi
BGH
Dieses Thema im Programm: tagesschau24 | Nachrichten | 03.06.2026 | 11:00 Uhr
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