Der Bundestag hat die Reform der Apothekenversorgung verabschiedet, die von Gesundheitsministerin Nina Warken initiiert wurde. Diese Reform bringt wesentliche Neuerungen für Patienten sowie für Apotheken mit sich. Zukünftig werden bestimmte rezeptpflichtige Medikamente auch ohne Vorlage eines Rezepts erhältlich sein. Zudem erhalten Apotheken erweiterte Befugnisse zur Durchführung von Impfungen und Gesundheitschecks.
Neuregelungen für rezeptpflichtige Medikamente
Mit den neuen Bestimmungen können Patienten in bestimmten Fällen rezeptpflichtige Medikamente erwerben, ohne ein Rezept vorlegen zu müssen. Für chronisch kranke Patienten besteht die Möglichkeit, einmalig die kleinste Packung eines Medikaments direkt in der Apotheke zu kaufen, sofern sie dieses Medikament bereits über mindestens drei Quartale verschrieben bekommen haben. Als Nachweis können Daten aus der elektronischen Patientenakte, Medikationspläne, Arztbriefe oder Informationen aus dem Kundensystem der Apotheke verwendet werden. Die Kosten für das Medikament sind von den Patienten selbst zu tragen.
Erweiterte Befugnisse für Apotheker
Apotheker erhalten die Erlaubnis, bei bestimmten akuten Erkrankungen Medikamente direkt abzugeben, ohne dass ein Rezept erforderlich ist. Die spezifischen Krankheitsbilder, die unter diese Regelung fallen, werden durch eine spätere Verordnung festgelegt. Im Gesetzestext sind jedoch bereits einige Einschränkungen vermerkt: Nur unkomplizierte akute Erkrankungen dürfen behandelt werden, während Antibiotika, die systemisch wirken, sowie Medikamente mit hohem Missbrauchsrisiko ausgeschlossen sind.
Ausweitung der Impf- und Vorsorgeangebote
Ein weiterer Punkt der Reform ist die Erhöhung der Impfangebote in Apotheken. Apotheker sind künftig befugt, Impfungen gegen Krankheiten wie Tetanus oder Hepatitis durchzuführen. Darüber hinaus wird das Angebot an Vorsorgeuntersuchungen erweitert, einschließlich Herz-Kreislauf-Checks, Blutdruckmessungen und Diabetes-Vorsorgeuntersuchungen.
Erhöhung der Testmöglichkeiten in Apotheken
Die Reform sieht ebenfalls vor, dass Apotheken eine größere Anzahl von Schnelltests anbieten dürfen. Zu den neuen Testmöglichkeiten gehören unter anderem Tests auf Influenza, RSV, Norovirus, Rotavirus und Adenoviren.
Kritik an der Reform
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt die Möglichkeit, mehr Dienstleistungen anzubieten, weist jedoch darauf hin, dass nur wirtschaftlich gesunde Apotheken in der Lage sein werden, diese neuen Aufgaben zu erfüllen. Die Apotheker fordern daher eine angemessene Vergütung für die zusätzlichen Leistungen. Gleichzeitig äußern Ärzte Bedenken, dass Apotheker Aufgaben übernehmen, für die sie möglicherweise nicht ausreichend qualifiziert sind. Ein Beispiel für eine Diskussion über angemessene Kassenleistungen findet sich im CDU-Vorstoß. Zudem wird die Stärkung der Medikamentenproduktion in Europa zur Sicherung der Gesundheitsversorgung ebenfalls als wichtig erachtet.
Quellen: Bild, bundesgesundheitsministerium
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