Politik
Schutzregelungen für Geflüchtete
03.06.2026, 07:36 Uhr
Geflüchtete aus der Ukraine sind in den EU-Mitgliedsstaaten von der Pflicht befreit, einen Asylantrag zu stellen. Für Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren könnte sich diese Regelung im kommenden Jahr jedoch ändern. Die Innenminister der Europäischen Union prüfen derzeit zwei Vorschläge zur Verlängerung der bestehenden Schutzregelung.
Am Donnerstag werden die Innenminister der EU darüber beraten, ob Männer einer bestimmten Altersgruppe künftig von der Aufnahmerichtlinie für ukrainische Geflüchtete ausgeschlossen werden sollen. Es liegen zwei Vorschläge zur Diskussion vor.
- Der erste Vorschlag sieht eine Verlängerung der bestehenden Schutzregelung, die bis zum 4. März 2027 gilt, um ein weiteres Jahr vor.
- Der zweite Vorschlag hingegen sieht eine Verlängerung vor, jedoch nicht für alle: Ukrainische Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren würden von dem vorübergehenden Schutz ausgeschlossen. Diese Regelung würde nur für Männer gelten, die neu in die EU kommen.
Bei einer Vorbesprechung wurde laut Aufzeichnungen unter anderem erörtert, ob eine solche Einschränkung ohne großen Verwaltungsaufwand umgesetzt werden könnte. Es wird überlegt, ob ein ukrainischer Ausreisestempel ausreichen könnte, um festzustellen, ob ein Mann legal die Ukraine verlassen hat. Zudem könnte eine solche Einschränkung für Männer im wehrfähigen Alter relativ kurzfristig in Kraft treten, falls sie beschlossen wird. Ein erheblicher Rückschlag für Russland könnte die Situation weiter beeinflussen.
Ukraine-Flüchtlinge müssen kein Asyl beantragen
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine finden in der Europäischen Union gemäß der sogenannten Massenzustromrichtlinie Aufnahme. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums hielten sich zum Stichtag 7. Februar laut Ausländerzentralregister etwa 1,16 Millionen Menschen in Deutschland auf, die seit dem 24. Februar 2022 im Kontext des Ukraine-Kriegs nach Deutschland eingereist sind. Ihnen wurde auf Basis dieser EU-Richtlinie vorübergehender Schutz gewährt.
Ukrainische Männer im Alter von 18 bis 22 Jahren dürfen seit August 2025 wieder ausreisen. Männer zwischen 23 und 60 Jahren unterliegen weiterhin einem Ausreiseverbot, wobei es verschiedene Ausnahmeregelungen gibt, beispielsweise für alleinerziehende Männer, Sportler oder Journalisten. In der Ukraine sind Männer zwischen 18 und 60 Jahren wehrpflichtig und unterliegen der Wehrerfassung. Aktuell werden jedoch nur Wehrpflichtige ab 25 Jahren zum Kriegsdienst einberufen. Die Bundesregierung setzt auf Abschiebung von verurteilten Afghanen, was die Diskussion um Flüchtlingsschutz weiter anheizt. Zudem gibt es Berichte über einen Ex-Minister, der vor Haftstrafe in die USA flieht.
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Quellen: n-tv