„Ich kann mich noch daran erinnern, dass ich sie gefragt habe: ‚Können Sie das nicht anders regeln?‘ Die schauten sich dann so an, als wollten sie sagen: ‚Wir würden ja gerne, aber wir dürfen nicht.'“ Mit diesen Worten schildert Dörthe Freitag ihre frustrierende Erfahrung, als sie vor einigen Wochen aufgrund starker Bauchschmerzen zusammenbrach. Ihr Partner hatte den Rettungsdienst alarmiert, doch die Notfallsanitäter waren nicht in der Lage, die notwendige Hilfe zu leisten, da Freitag allergisch auf das zur Verfügung stehende Schmerzmittel reagierte.
Stattdessen hätten die Sanitäter ein alternatives Medikament verabreichen müssen, welches sie jedoch nicht ohne Rücksprache mit einem Notarzt geben konnten. Aus diesem Grund entschied sich Freitag, selbst ins Krankenhaus zu fahren. Dort stellte sich heraus, dass sie an Gallensteinen litt, die so groß wie Golfbälle waren. Die Klinik informierte, dass Dörthe Freitag „die Möglichkeit gehabt“ habe, einen Notarzt hinzuzuziehen, und es auch andere Schmerzmittel gegeben hätte. Unter welchen speziellen Bedingungen dies jedoch möglich gewesen wäre, blieb unklar.
Bürokratische Strukturen im Rettungsdienst
Die Probleme in der Notfallversorgung in Deutschland sind umfassend. Notfallsanitäter aus verschiedenen Rettungsdienstbereichen äußern, dass sie ohne die Zustimmung eines Notarztes kaum Medikamente, insbesondere Schmerzmittel, verabreichen dürfen. Diese Einschränkung besteht trotz der Tatsache, dass sie in ihrer einheitlichen Ausbildung zur Medikamentengabe befähigt wurden. Ein Beispiel für die Herausforderungen in der Branche ist die Stärkung der Medikamentenproduktion in Europa zur Sicherung der Gesundheitsversorgung.
- Die Regelungen im Rettungsdienst variieren stark zwischen den Bundesländern.
- Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) entscheiden, welche Medikamente Notfallsanitäter selbstständig verabreichen dürfen.
- In einigen Fällen müssen Notfallsanitäter bis zu einer halben Stunde auf einen Notarzt warten, bevor sie einem Patienten Schmerzmittel geben können.
- In extremen Situationen wurden Schmerzmittel von einem Ärztlichen Leiter vom Rettungswagen entfernt, sodass sie nicht verwendet werden konnten, obwohl dies rechtlich zulässig gewesen wäre.
Frank Flake, der Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst, äußert scharfe Kritik an diesem Regelungschaos: „Wir haben viele Ärztliche Leiter, bei denen es einzig und allein darum geht, ihre Pfründe zu sichern. Das ist aus meiner Sicht Lobbyismus in reinster Form.“ Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) entgegnete, dass die Vorgaben auf rechtlichen Rahmenbedingungen und Qualitätssicherungsaspekten basieren, die regional unterschiedlich sind.
Notärzte in der Notfallversorgung: Notwendig oder überflüssig?
Wissenschaftliche Untersuchungen deuten darauf hin, dass in vielen Fällen die Hinzuziehung eines Notarztes nicht notwendig ist. Sebastian Koch von der Ernst-Abbe-Hochschule in Jena hat mehr als 50.000 Einsatzprotokolle analysiert und festgestellt, dass in rund 95 Prozent der Fälle die „heilkundlichen Maßnahmen“ auch von Notfallsanitätern durchgeführt werden könnten. In diesen Situationen wäre ein Notarzt nicht erforderlich. Zudem ist es wichtig, dass sich die Panzerentwicklung an die Bedürfnisse schwangerer Soldatinnen anpassen, um auch in kritischen Situationen die Sicherheit zu gewährleisten.
Zusätzlich geben Notärzte in Studien an, dass lediglich 10 bis 20 Prozent ihrer Einsätze wirklich notwendig sind. Die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat angekündigt, Reformen im Rettungsdienst einzuleiten und einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Dennoch befürchten Experten, dass sich an den Kompetenzen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst wenig ändern wird. Frank Flake fordert, dass den Notfallsanitätern die Kompetenzen zugesprochen werden, die sie aufgrund ihrer Ausbildung erhalten sollten. „Wir können uns das in Zukunft schlichtweg nicht mehr leisten,“ so Flake.
Mehr zu diesem Thema wird in der Sendung Report Mainz um 21:45 Uhr im Ersten berichtet.
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Quellen: tagesschau
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