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Urlauberin scheitert vor Gericht: Streitthema Mineralwasser im Luxushotel geklärt

Ein italienisches Luxushotel muss kein Leitungswasser servieren, entschied das oberste Gericht. Die Urlauberin hatte auf ihr Recht auf kostenloses Wasser gepocht und klagte letztendlich erfolglos.

Urlauberin scheitert vor Gericht: Streitthema Mineralwasser im Luxushotel geklärt
Andreas Levers from Potsdam, Germany via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

In einem renommierten italienischen Hotel verlangte eine Urlauberin während ihres Abendessens ein Glas Leitungswasser. Ihr Anliegen wurde jedoch abgelehnt, stattdessen wurde ihr nur Mineralwasser angeboten, für das sie bezahlen musste. Die Frau ließ sich damit nicht abspeisen und zog vor Gericht.

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Rechtsstreit um Leitungswasser

Der langwierige Rechtsstreit zwischen der Urlauberin und dem italienischen Luxushotel fand nun ein Ende, nachdem Italiens oberstes Gericht, der Kassationsgerichtshof in Rom, entschieden hat, dass Gäste in Restaurants und Hotels keinen Anspruch auf Leitungswasser haben. Der Streit begann bereits zu Weihnachten 2019 in einem Fünf-Sterne-Hotel in den Dolomiten.

Die Urlauberin hatte über die Feiertage in einem Nobelhotel im Südtiroler Ort Corvara in Badia übernachtet und ein Halbpensionspaket gebucht, bei dem Getränke jedoch nicht inbegriffen waren. Während des Abendessens bat sie mehrfach um ein Glas Leitungswasser und bot sogar an, für den Service zu bezahlen.

Hotel bleibt hartnäckig

Das Hotel wies ihre Bitte jedoch zurück und servierte lediglich Mineralwasser, das mit etwa sieben Euro zu Buche schlug. Daraufhin entschied sich die Urlauberin, rechtliche Schritte einzuleiten. Sie argumentierte, dass Trinkwasser ein Grundrecht sei und forderte eine Entschädigung in Höhe von rund 2700 Euro wegen der zusätzlichen Kosten und der erlittenen Unannehmlichkeiten. In einem ähnlichen Fall wurde eine Urlauberin nach Partynacht in einen Lieferwagen entführt.

Urteil des Kassationsgerichtshofs

Die Richter wiesen die Klage in mehreren Instanzen zurück, was schließlich das oberste Gericht auf den Plan rief. Der Kassationsgerichtshof stellte klar, dass es im italienischen Recht keine Vorschrift gibt, die Restaurants oder Hotels dazu verpflichtet, Leitungswasser auszuschenken. Vielmehr liegt es im Ermessen des jeweiligen Betriebs, ob ein Gast Leitungswasser erhält oder nicht. Daher wurden die Schadenersatzansprüche der Urlauberin abgelehnt. Dies erinnert an die finanziellen Anpassungen im Mai 2026, bei denen ebenfalls wichtige Entscheidungen getroffen wurden.

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Quellen: n-tv

Bildquelle: Andreas Levers from Potsdam, Germany via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

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