Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm bringt Klarheit in die Thematik der digitalen Krankmeldungen: Wer ein Online-Attest ohne persönlichen Arztkontakt anfordert, läuft im schlimmsten Fall Gefahr, fristlos entlassen zu werden.
Das Gericht bestätigte die Kündigung eines Arbeitnehmers, der eine Krankschreibung eingereicht hatte, ohne jemals mit einem Arzt gesprochen oder ihn gesehen zu haben (Az.: 14 SLa 145/25). Immer mehr Beschäftigte nutzen digitale Dienste, die eine schnelle Krankschreibung über ein Online-Formular versprechen. Ein paar Klicks, ein kurzer Fragebogen und schon landet das Attest in der E-Mail. Doch das Urteil aus Hamm verdeutlicht, dass dieses vermeintlich bequeme Verfahren erhebliche Risiken birgt.
Attest nur nach Fragebogen laut Gericht unzulässig
Im konkreten Fall hatte ein Angestellter ein Attest eingereicht, das ausschließlich auf einem ausgefüllten Fragebogen basierte. Weder ein Video- noch ein Telefonkontakt mit einem Arzt fand statt. Dennoch sah die ausgestellte Bescheinigung wie eine reguläre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Für das Gericht stand fest, dass der Arbeitnehmer „bewusst wahrheitswidrig vorgegeben“ habe, dass eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hätte.
Die Richter sahen darin einen erheblichen Vertrauensbruch. Arbeitgeber müssen sich auf die Richtigkeit von Attesten verlassen können, da sie keinen Einblick in medizinische Details haben. Eine Abmahnung hielt das Gericht nicht für notwendig, da der Pflichtverstoß so schwerwiegend sei, dass bereits ein einmaliger Vorfall eine außerordentliche Kündigung rechtfertige.
Arztkontakt bleibt Pflicht
Das Urteil macht deutlich: Digitale Atteste sind nur dann gültig, wenn tatsächlich ein Arztkontakt – sei es per Video oder Telefon – stattgefunden hat. Arbeitnehmer sollten daher genau prüfen, welche Anbieter sie nutzen. Für Arbeitgeber bedeutet die Entscheidung mehr Rechtssicherheit, wenn Zweifel an der Echtheit oder am Zustandekommen einer Online-Bescheinigung bestehen. Moderne Verfahren sind zwar willkommen, ersetzen jedoch nicht den rechtlich notwendigen Arztkontakt. Das Thema digitale Betrugsmaschen ist ebenfalls von Bedeutung.
Das Urteil aus Hamm könnte weitreichende Folgen für die Nutzung digitaler Krankmeldungen haben. Arbeitnehmer sind gut beraten, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren zu sein, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden. Vorsicht vor betrügerischen Mails ist ebenfalls geboten.
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Quellen: techbook
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