Die großen deutschen Reiseveranstalter haben angekündigt, dass sie trotz der anhaltend hohen Kerosinpreise keine nachträglichen Preiserhöhungen für bereits gebuchte Reisen vornehmen werden. Dies wurde in einer Umfrage bekannt, an der unter anderem die Anbieter Tui, Alltours und Dertour teilnahmen.
Aktuelle Buchungen sind somit nicht von zusätzlichen Kosten betroffen. Christoph Debus, der Geschäftsführer der Rewe-Touristiktochter Dertour-Group, äußerte sich dazu und erklärte: „Im Moment steigt der Kerosinpreis. Wenn dies auf dem Niveau bleibt, können wir Kostensteigerungen für zukünftige Buchungen nicht ausschließen.“ Dies deutet darauf hin, dass neue Buchungen möglicherweise von Preisänderungen betroffen sein könnten. Um den Kerosinengpass zu überwinden, sind Strategien zur Anpassung der Raffineriekapazitäten in Deutschland erforderlich.
Vertragliche Grundlagen für Preiserhöhungen
Reiseveranstalter haben das Recht, die Preise nachträglich zu erhöhen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde und die gestiegenen Kosten, wie beispielsweise Kerosinpreise, nachweislich erforderlich sind. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter sind häufig sogenannte Änderungs-Vorbehaltsklauseln enthalten. Laut geltendem Recht zählen höhere Treibstoffkosten nach Abschluss des Reisevertrags zu den möglichen Gründen für eine Preiserhöhung. Ein solcher Aufschlag muss jedoch spätestens 20 Tage vor Reisebeginn kommuniziert werden. Bei Erhöhungen von mehr als 8 Prozent haben die Kunden ein Sonderrücktrittsrecht.
Im Gegensatz dazu dürfen Fluggesellschaften den Ticketpreis für individuell gebuchte Flüge nicht nachträglich erhöhen, da dies eine Vertragsänderung darstellen würde.
Keine Streichungen von Reisen zu befürchten
Die Reiseveranstalter versichern, dass es derzeit keine Streichungen von Urlaubsreisen geben wird. Aage Dünhaupt, Sprecher von Tui, betonte: „Bei uns fällt nichts aus.“ Auch Jens Völmicke, Sprecher von Alltours, äußerte sich optimistisch: „Wir gehen davon aus, dass unsere Gäste wie geplant ihren gebuchten Sommerurlaub genießen können.“
Für die Sommerferien und den Herbst rechnet Dertour mit einer stabilen Kapazität. Sollte es aufgrund von Kerosinmangel zu Änderungen im Flugplan kommen, werden die Gäste umgehend informiert und es werden Alternativen gesucht. Weitere Informationen zu den Tankrabatten und sprunghaften Spritpreisen sind ebenfalls wichtig für Reisende.
Rechte der Verbraucher bei Flugausfällen
Im Falle einer Streichung eines bereits gebuchten Fluges haben Verbraucher gemäß europäischem Recht Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Umbuchung auf einen anderen Flug. Dies gilt, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat oder der Flug von einem EU-Flughafen abfliegt. Bei Flugstreichungen, die weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt werden, können Betroffene laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung auch Anspruch auf zusätzliche Entschädigungen von bis zu 600 Euro haben. Die aktuellen Gaspreise im Aufwind könnten ebenfalls Auswirkungen auf die Reisekosten haben.
„`
Quellen: n-tv