Baden-Württemberg hat das Rauchverbot ausgeweitet: Ab sofort ist das Rauchen an zahlreichen Orten im Freien, einschließlich Freibädern, untersagt. Könnte dieses Modell auch für andere Bundesländer Vorbildcharakter haben?
Bei schönem Wetter liegen die Badegäste in den Freibädern oft dicht beieinander. Um sie besser vor Tabakrauch zu schützen, hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland ein flächendeckendes Rauchverbot in Freibädern eingeführt.
Die Verantwortung für die Durchsetzung des Verbots liegt bei den Betreibern der Bäder, in der Regel den Kommunen. Diese sind jedoch nicht verpflichtet, die gesamte Fläche rauchfrei zu halten; sie haben die Möglichkeit, kleine Raucherzonen einzurichten, solange andere Badegäste nicht gestört werden. Wo darf man grillen? Wichtige Regeln und Bußgelder bis zu 5.000 Euro verstehen!
Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Verbots
Die Frage, wie sinnvoll dieses Verbot ist und ob es als Modell für ganz Deutschland dienen könnte, wird diskutiert.
Alle 16 Bundesländer haben eigene Gesetze zum Rauchverbot, die sich teilweise erheblich unterscheiden.
Kritik an Ausnahmeregelungen
Katrin Schaller vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg begrüßt das Verbot:
„Schwimmbäder sind Orte, an denen sich besonders Kinder und Jugendliche aufhalten, und ihre Gesundheit muss besonders geschützt werden.“
Sie betont, dass eine Vorbildfunktion wichtig sei: Wenn weniger Menschen in der Öffentlichkeit rauchen, werde Nichtrauchen für Kinder und Jugendliche zur Norm.
Allerdings kritisiert Schaller die Möglichkeit, Raucherzonen in Freibädern einzurichten:
„Der Rauch folgt physikalischen Gesetzen, verbreitet sich und wird auch vom Wind getragen. Daher kann es vorkommen, dass der Rauch in angrenzende Bereiche gelangt.“
Die Gefahren des Passivrauchens bestehen auch im Freien: Wer Tabakrauch einatmet, nimmt die gleichen Schadstoffe auf wie aktive Raucher. Ein Forschungsteam aus Seoul hat nachgewiesen, dass diese Schadstoffe auch in einer Entfernung von bis zu neun Metern von der Zigarette in der Luft nachweisbar sind.
„Besonders in Bereichen mit Seitenwänden oder Überdachungen wie Sonnenschirmen kann sich der Rauch ansammeln,“
erklärt Schaller.
Erweiterung des Nichtraucherschutzgesetzes
Das neue Nichtraucherschutzgesetz gilt auch an weiteren Orten im Freien, darunter:
- Spielplätze
- Haltestellen
- Freizeitparks
- Zoos
In den letzten beiden Bereichen können ebenfalls Raucherzonen eingerichtet werden. Auf Schulhöfen sowie an Bus- und Straßenbahnhaltestellen sind solche Zonen jedoch nicht mehr erlaubt.
Das Rauchverbot wird auch in Innenräumen ausgeweitet: In Behörden gibt es ab sofort keine Raucherzimmer mehr. In Gaststätten bleiben die bisherigen Regelungen bestehen: In abgetrennten Nebenräumen darf geraucht werden. In Gasträumen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, ist Rauchen erlaubt, wenn nur kalte Speisen angeboten werden.
Das Rauchen bleibt weiterhin in der Außengastronomie, in Fußballstadien und in Festzelten gestattet.
Umfang des Verbots
Das Gesetz umfasst auch E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer und Wasserpfeifen, selbst wenn kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird. Der Grund dafür ist, dass die Dämpfe und Aerosole als gesundheitsgefährdend gelten. Die Strafen für Verstöße werden ebenfalls angepasst: Wer trotz des Verbots raucht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro rechnen. Bei wiederholten Verstößen innerhalb eines Jahres kann das Bußgeld bis zu 500 Euro betragen.
Ob ähnliche Regelungen auch in den Nichtraucherschutzgesetzen anderer Bundesländer oder sogar bundesweit eingeführt werden, bleibt abzuwarten. Derzeit geht Baden-Württemberg allein voran, während Fachleute weiterhin Lücken im Gesetz sehen.
„`
Quellen: tagesschau
Bildquelle: depositphotos