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Kinderkrankentage: Ein Großteil wird von Frauen in Anspruch genommen.

Eine aktuelle AOK-Auswertung zeigt, dass 2025 fast drei Viertel der Kinderkrankentage von Müttern genommen wurden. Der Bericht hebt die ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien hervor und fordert mehr Gleichheit bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankentagen.

Kinderkrankentage: Ein Großteil wird von Frauen in Anspruch genommen.
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Bei der Betreuung erkrankter Kinder sind nach wie vor mehr berufstätige Mütter als Väter zu Hause. Dies zeigt eine Analyse der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die einen besonders hohen Anteil in Bayern feststellt.

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Im Jahr 2025 übernahmen weibliche Kassenmitglieder fast drei Viertel der Kinderkrankentage, konkret 73 Prozent, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK ermittelte. Der Anteil der männlichen Versicherten lag bundesweit bei 27 Prozent. In Bayern war dieser Anteil mit 23 Prozent am niedrigsten, während Sachsen mit fast 31 Prozent den höchsten Wert aufwies.

Carola Reimann, die Chefin des AOK-Bundesverbands, betonte, dass die überwiegende Inanspruchnahme von Kinderkrankentagen durch Frauen auf die ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien hinweist. Sie wünscht sich, dass Eltern die Freiheit haben, selbst zu entscheiden, wer das kranke Kind betreut, und appellierte an Männer, ihren Rechtsanspruch häufiger wahrzunehmen.

Ein weiteres Problem, das viele Frauen betrifft, ist der sogenannte „Mental Load“. Dies wurde auch im Rahmen des Frauen-Generalstreiks thematisiert.

Rechtliche Ansprüche und finanzielle Unterstützung

Der rechtliche Anspruch auf Kinderkrankentage steht jedem gesetzlich versicherten Elternteil mit eigenem Krankengeldanspruch zu. Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen können. Pro Kind und Elternteil stehen 15 Tage im Jahr zur Verfügung, für Alleinerziehende sind es 30 Tage. Die Krankenkasse übernimmt einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes. Bei mehreren Kindern beträgt der Anspruch laut Bundesgesundheitsministerium maximal 35 Arbeitstage pro Elternteil und 70 Tage für Alleinerziehende im Jahr. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest.

Im Jahr 2025 beantragten laut AOK 4,6 Prozent der berechtigten Versicherten mindestens einmal Kinderkrankengeld. Im Jahr 2024 lag dieser Wert noch bei 4,8 Prozent. Der Höchststand wurde während der Corona-Pandemie 2022 mit 5,1 Prozent erreicht. Im vergangenen Jahr entfielen im Durchschnitt 2,5 Tage auf jeden eingereichten Kinderkrankenfall. Grundlage der Auswertung waren Daten von 14,9 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern.

In den Herbst- und Wintermonaten sind viele Kinder in Kitas von Erkältungen betroffen. Ein Blick auf die aktuellen Geburtenzahlen zeigt, dass die Herausforderungen für Familien nicht nur in der Betreuung kranker Kinder liegen. Zudem wird diskutiert, ob das Eigenheim als Finanzierungsquelle für Pflegekosten dienen kann.

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Quellen: tagesschau, Der Spiegel

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