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Abschleppkosten in Nordrhein-Westfalen: Gebührenverordnung momentan ungültig

In Nordrhein-Westfalen dürfen derzeit keine Abschleppkosten erhoben werden. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hebt die entsprechenden Gebührenbescheide auf, da die Gebührenverordnung rechtswidrig erlassen wurde.

Abschleppkosten in Nordrhein-Westfalen: Gebührenverordnung momentan ungültig
KI-generiert

Wer sein Fahrzeug falsch parkt, muss nicht nur mit einem Bußgeld rechnen, sondern kann im schlimmsten Fall auch mit einem Abschleppen seines Autos konfrontiert werden. In Nordrhein-Westfalen (NRW) können Betroffene jedoch aufatmen, wenn es um die Kosten für das Abschleppen geht.

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Die Erhebung von Gebühren für Abschleppmaßnahmen ist gemäß der aktuellen Rechtslage in NRW seit 2024 nicht rechtens. Dies liegt daran, dass die Landesregierung eine neue Gebührenverordnung zu früh erlassen hat, bevor der Landtag vier Monate später die notwendigen Voraussetzungen geschaffen hat. Diese Entscheidung wurde vom Verwaltungsgericht Köln nach einer mündlichen Verhandlung getroffen, wobei zwei Gebührenbescheide der Stadt Köln aufgehoben wurden (Az.: 20 K 3976/24 und 20 K 6851/24).

In den betreffenden Fällen lagen den Gebührenbescheiden zwei Parkverstöße in Köln aus dem Jahr 2024 zugrunde. Ein Fahrzeug war in einer Feuerwehrzufahrt abgestellt, während eine Vespa auf einem Gehweg geparkt war, der für Baumpflegearbeiten vorgesehen war. Auf Anordnung des Ordnungsamtes wurden beide Fahrzeuge von einem Abschleppdienst entfernt und auf dem Abschlepphof verwahrt. Die Halter erhielten Rechnungen über 200,55 Euro beziehungsweise 305,88 Euro, gegen die sie Klage erhoben.

Das Gericht entschied, dass die Klage der Halter berechtigt sei.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass es sich bei den Abschleppmaßnahmen um sogenannte Sicherstellungen mit anschließender Verwahrung auf dem Abschlepphof handele. Diese Kosten konnten bislang auf Grundlage einer Vorschrift im Polizeigesetz NRW erhoben werden. Diese Regelung wurde jedoch bei einer Gesetzesänderung zum 29. Dezember 2023 gestrichen. Laut einer Rechtsverordnung der Landesregierung NRW sollten die Gebühren stattdessen über Tarifstellen im Allgemeinen Gebührentarif des Landes abgerechnet werden. Diese Tarifstellen sind jedoch nichtig, da zum Zeitpunkt ihrer Schaffung keine Verordnungsermächtigung bestand.

Das Gericht stellte fest, dass die Landesregierung die erforderlichen Tarifstellen bereits im August 2023 beschlossen hatte. Zu diesem Zeitpunkt war die vorherige Kostenregelung im Polizeigesetz NRW noch in Kraft und hinderte eine abweichende Regelung durch eine Rechtsverordnung. Die nichtigen Tarifstellen konnten auch nicht nachträglich in Kraft treten, als die Kostenregelung im Polizeigesetz NRW vier Monate später aufgehoben wurde.

Der Vorsitzende Richter wies in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass eine rückwirkende Heilung möglich sein könnte, sofern die Landesregierung die nichtigen Tarifstellen neu erlässt. Das Gericht hat die Berufung zugelassen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster entscheiden wird, falls die Beteiligten Berufung einlegen.

Für Autofahrer, die sich über die aktuellen Regelungen informieren möchten, könnte der Blitzermarathon 2026: Sicherheitswoche für alle Verkehrsteilnehmer im April von Interesse sein. Zudem ist es wichtig zu wissen, warum das Laden von E-Autos dreimal günstiger als Tanken ist, besonders in Zeiten steigender Kraftstoffpreise. Auch die Modernisierung des Parkens bei Kaufland könnte für viele Autofahrer von Bedeutung sein.

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