In der Zollpolitik hat Präsident Trump einen weiteren Rückschlag vor Gericht erlitten. Das Gericht für Internationalen Handel in New York hat die von ihm verhängten weltweiten Zölle von zehn Prozent für unzulässig erklärt. Die Richter entschieden, dass diese pauschalen Abgaben nicht durch ein Handelsgesetz aus den 1970er Jahren gerechtfertigt sind und dass Trump seine Befugnisse überschritten hat. Die Entscheidung fiel mit einer Mehrheit von zwei zu eins und gab damit einer Klage von Kleinunternehmen statt. Die Zölle waren am 24. Februar 2026 in Kraft getreten.
Der überstimmte Richter äußerte, dass es verfrüht sei, den Klägern den Sieg zuzusprechen. Trump hatte die Zölle eingeführt, nachdem das Oberste US-Gericht im Februar den Großteil seiner vorherigen Sonderzölle für unzulässig erklärt hatte. Bei den neuen Zöllen berief sich Trump auf ein Gesetz aus dem Jahr 1974, das Zölle für bis zu 150 Tage erlaubt, um schwerwiegende Zahlungsbilanzdefizite auszugleichen oder einen drohenden Wertverlust des Dollars abzuwenden.
Das Gericht stellte jedoch fest, dass das Gesetz für die von Trump angeführten Handelsdefizite nicht anwendbar sei. Trump habe das Gesetz falsch interpretiert, indem er Handels- und Leistungsbilanzdefizite anführte, während das Gesetz Zahlungsbilanzdefizite zur Bedingung macht. Zudem konnte die US-Regierung die „fundamentalen internationalen Zahlungsprobleme“, die das Handelsgesetz voraussetzt, nicht ausreichend belegen.
Die US-Regierung hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen, was auch einen Gang vor das Oberste Gericht nach sich ziehen könnte. Auf die Gerichtsentscheidung angesprochen, zeigte sich Trump unbeirrt und erklärte, dass er weiterhin an seiner Zollpolitik festhalten wolle, unabhängig von den Entscheidungen der Justiz.
Trumps Druck auf die EU
Vor der Bekanntgabe der Gerichtsentscheidung hatte Trump die EU aufgefordert, den EU-US-Zolldeal endlich umzusetzen. Er drohte mit höheren Zöllen, sollte dies nicht bis zum 4. Juli, dem 250. Geburtstag der USA, geschehen. Im August 2025 hatten Trump und die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, in einem Rahmenabkommen eine Zollobergrenze von 15 Prozent auf die meisten EU-Warenimporte in die USA vereinbart. Dies sollte auch für europäische Autos und Autoteile gelten. Im Gegenzug verpflichtete sich die EU, Zölle auf US-Industriegüter abzuschaffen und den Marktzugang für US-Agrarprodukte wie Schweinefleisch und Milchprodukte zu erleichtern.
Aktuell laufen in der EU noch Verhandlungen zwischen dem Europaparlament und den Mitgliedsländern, die für die vollständige Umsetzung des Zolldeals notwendig sind. Bei einem Treffen von Vertretern am Mittwoch wurde jedoch noch keine Einigung erzielt.
Zusammenfassung:
- US-Gericht erklärt Trumps weltweiten 10-Prozent-Zoll für unzulässig.
- Trump hatte die Zölle nach einer vorherigen Gerichtsentscheidung eingeführt.
- Das Gericht stellte fest, dass die rechtlichen Grundlagen für die Zölle nicht gegeben sind.
- Trump plant, trotz der Entscheidung, seine Zollpolitik fortzusetzen.
- Er drängt die EU zur Umsetzung eines Zolldeals bis zum 4. Juli.
Zusätzlich zeigt eine aktuelle Umfrage, dass EU-Bürger wachsende Skepsis gegenüber den USA haben und mehr Eigenständigkeit fordern. Dies könnte die Verhandlungen weiter komplizieren. Auch die Frage, wie die Trump-Regierung auf einen möglichen Wahlausgang reagieren könnte, bleibt spannend. Zudem hat Trump kürzlich die Waffenruhe im Iran-Konflikt überraschend verlängert, was seine außenpolitischen Ambitionen unterstreicht.
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Quellen: n-tv